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Der Fall Rohrbach
(Teil 1 - 3)

Klassiker des Fernsehkriminalspiels

Erstsendung (ZDF):

Mittwoch, 08.05.1963 (Teil 1), 21.00-22.30 Uhr
Donnerstag, 09.05.1963 (Teil 2), 21.00-22.30 Uhr
Freitag, 10.05.1963 (Teil 3), 21.00-22.30 Uhr

Dauer:

 je 90 Minuten

Regie:

Robert Adolf Stemmle

Besetzung (Teil 1)

Maria Rohrbach

Anita Höfer

Hermann Rohrbach

Joachim Boldt
Dr. Horn Harry Riebauer
Kommissar Tandler Paul Glawion
Beamter Hinstorf Jürgen Thormann
Brigitte Roester Eva Christian
Bürovorsteherin Editha Horn
Sekretärin Lotte Alberti
Anna Jenrich Hilde Sessak
Klara Pfandler Gerte Wolf
1. Assistent Erik Radolf
2. Assistent Peter Purand
Dr. Bader Kurt Bücheler
Staatsanwalt Dr. Baum Hermann Kießner
Vorsitzender Huertinger Eduard Wandrey
Kriminalbeamter Klaus Sonnenschein
Bill Georg Wenkhaus
Jimmy Klaus Herr

Besetzung (Teil 2)

Maria Rohrbach

Anita Höfer

Dr. Horn

Harry Riebauer

Staatsanwalt Dr. Baum

Hermann Kiessner

Vorsitzender Huertinger

Eduard Wandrey

Kommissar Tandler

Paul Glawion

Anna Jenrich

Hilde Sessak

Klara Pfandler

Gerte Wolf

Brigitte Röster

Eva Christian

Dr. Bader

Kurt Buecheler

Reporter Hiller

Harry Tagore

Gerichtsberichterstatter

Malte Petzel

1. Reporter

Guido Weber

Haftrichter

Erwin Klietsch

Frau Falter

Agi Brandhoff

Herr Falter

Günter Glaser

Bauer Schrottfelder

Otto Matthies

Geselle Kusche

Claus Eberth

Dr. Herbst

Georg P. Pilz

Besetzung (Teil 3)

Maria Rohrbach

Anita Höfer

Dr. Horn

Harry Riebauer

Vorsitzender Dr. Karst

Wolfgang Spier

Staatsanwalt Dr. Gruber

Anton Herbert

Assessor Wittig

Klaus Miedel

Dr. Herbst

Georg P. Pilz

Kommissar Tandler

Paul Glawion

Prof. Görner

Hans Deppe

Brigitte Röster

Eva Christian

Dr. Bader

Kurt Buecheler

Assessor Horsteberg

H.-P. Scholz

Anstaltsleiter

Helmut Grube

Wärterin

Thea Thiele

Oberregierungsrat

H. W. Clasen

Ministerialdirigent

Hans Krull

Reporter

Harry Tagore

Prof. Fröhlich

Jürgen von Alten

Prof. Wegener

Gerd Duwner

Dr. Brabandt

Rudi Schmidt

Dr. Kricher

Gert Wiedenhofen

Schrankenwärter

Walo Lüönd

Medizinischer Beamter

Heinz Klammer

Aufnahmestab

Juristische Beratung

Dr. Max Güde

Drehbuch

Robert Adolf Stemmle

Szenenbild

Paul Markwitz

Produzent

Artur Brauner

Regie

Robert Adolf Stemmle

Eine Produktion der

CCC Television

im Auftrag des

ZDF

Inhalt

Allgemein
Welche Gefahren in einem Indizienprozess liegen, werden in diesem Kriminaldokumentarspiels aufgezeigt.  Am 13.04.1957 gerät Maria Rohrbach unter den Verdacht, ihren Ehemann getötet zu haben. Sie wird verhaftet und auf Grund von Sachverständigengutachten Indizienbeweisen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Nach vier Jahren, zwei Monaten und achtzehn Tagen erreicht ihr Verteidiger die Wiederaufnahme des Strafverfahrens. Es gibt eine neue Verhandlung, in der Frau Rohrbach am 30.06.1961 freigesprochen wird.

Teil 1: Voruntersuchung und Prozess-Eröffnung
Die zerstückelte Leiche eines Mannes ohne Kopf wird gefunden. Es dauert einige Zeit, bis die Leiche anhand eines Gürtels als Hermann Rohrbach identifiziert werden kann. Als dringend tatverdächtig wird seine Frau Maria verhaftet. Sie kommt in Untersuchungshaft. Der erste Teil endet mit der Eröffnung des Schwurgerichtsprozesses gegen die immer wieder ihre Unschuld beteuernde Frau...

Teil 2: Prozess und Urteilsverkündung
Zwischen dem 13.04. und dem 18.05.1958 findet die Verhandlung vor dem Schwurgericht gegen Maria Rohrbach statt. Die Frau des Ermordeten Hermann Rohrbach wird von allen Zeugen schwer belastet. Die Hauptzeugin ist ihre Freundin Brigitte Roester, die vor Gericht wiederholt, dass Maria ihr den Mordplan genau erläutert habe. Daraufhin sind der vorsitzende Richter Dr. Hürtinger und der Staatsanwalt Dr. Baum fest von der Schuld der Frau überzeugt. Marias Verteidiger Dr. Horn will daraufhin sein Mandat niederlegen. Doch die Frau beteuert weiterhin ihre Unschuld und bittet den Rechtsanwalt, sie weiterhin zu verteidigen. Der Prozess wird weiterhin auf Indizien aufgebaut. Als der Sachverständige Dr. Herbst erklärt, dass die Möglichkeit bestünde, Maria Rohrbach habe den Kopf der Leiche im eigenen Herd verbrannt, sind sich Geschworene und Anklage einig, dass Maria Rohrbach die Täterin ist. Die Folge ist ein Schuldspruch. Verteidiger Dr. Horn beantragt ein Gegengutachten durch Professor Görner, doch der vorsitzende Richter lehnt dieses ab. So wird Maria zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, obwohl sie immer wieder ihre Unschuld beteuert. Sie muss lange warten, bis das Urteil revidiert wird...

Teil 3: Wiederaufnahme des Verfahrens und Freispruch
Im dritten Teil werden die Gründe, die zur Wiederaufnahme des Verfahrens führten, erläutert. Zwischen dem 03. Mai und dem 30. Juni des Jahres 1961 fand die erneute Verhandlung statt. Am Ende wurde die Angeklagte freigesprochen. Grund: zwei Jahre nach der Verurteilung Maria Rohrbachs wird von Spaziergängern Hermann Rohrbachs Kopf in einem alten Bombentrichter aufgefunden. Es kommt zu neuen Gutachten, nach neun Monaten kommt es zur Wiederaufnahme des Verfahrens. Die Zeugen von damals und ihre Aussagen wirken durch neue Erkenntnisse nun äußerst fragwürdig...

Text: (C) GP Die Krimihomepage
 

Kritik

Die dreiteilige Halbdokumentation über einen sensationellen Mordfall wurde damals für Erwachsene empfohlen. Hervorgehoben wurde, dass der Film äußerst gefühlsbetont wirkte und die eigentlich juristische Problematik verdeckte. Positiv hervorgehoben wurden auch die reißerischen Spannungungseffekte.
 

Zusätzliche Informationen

Regisseur R. A. Stemmle griff in seiner ARD-Serie "Recht oder Unrecht" (1970-1971) sechs weitere Justizfälle auf. Bereits 1964 griff Stemmle mit "Der Fall Jakubowski" erneut einen Justizirrtum auf.

Bilder

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Die Krimihomepage 2000-2011 - Diese Seite wurde zuletzt am 14.02.2011 aktualisiert